Übersicht der Führerscheinklassen

Hier erfährst du welche Voraussetzungen du für die jeweilige Klasse mitbringen solltest 

Klasse B (BF 17)

Für die Klasse B (BF17) benötigt man ein Mindestalter von 18 (17) Jahren wobei die Ausbildung schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden darf. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen (14 Doppelstunden) und einen praktischen (12 Sonderfahrten + Übungsfahrten) Teil. Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abzulegen. Zum Antrag benötigt man einen bestandenen Sehtest, einen Teilnahme-Nachweis an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Lichtbild.

Klasse B 96

Die notwendige Ausbildung für den Eintrag der B96 Erweiterung beinhaltet 150 Minuten Theorie-Unterricht und 210 Minuten Praxis-Unterricht mit Anhänger. Zudem ist eine Stunde Fahren mit Anhänger im Realverkehr vorgesehen.

Klasse B 196

Die Erweiterung B196 kann ohne Prüfung erfolgen, aber nicht ohne die theoretische und praktische Ausbildung durch einen Fahrlehrer. Sie müssen an 4 Doppelstunden Theorie (Motorradunterricht) und 5 Doppelstunden Praxis teilnehmen.

Ist die Ausbildung abgeschlossen, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrem zuständigen Straßen-Verkehrsamt zusammen mit einem biometrischen Passbild einreichen.

Die Eintragung der Erweiterung B196 entspricht dann der regulären Motorrad-Führerschein Klasse A1. Allerdings gelten einige Einschränkungen: Ein entsprechendes Kraftrad darf nur in Deutschland gefahren werden und ein Aufstieg in eine nächsthöhere Motorrad-Führerschein Klasse ist nicht möglich (Aufstieg A2 und zwei Jahre später auf Klasse A geht nur mit Vorbesitz der Klasse A1).

Klasse BE

Da die Klasse B Voraussetzung für den Erwerb des Klasse BE Anhängerführerscheins ist, entfällt eine gesonderte theoretische Ausbildung und Prüfung der Theorie.

Der praktische Umgang mit einem Anhänger über 750 kg muss jedoch in vorgeschriebenen praktischen Fahrstunden erlernt und geübt werden. Bei der Festlegung der Anzahl der Fahrstunden sind wir frei und können auf Ihre persönlichen Fähigkeiten und Ihren individuellen Lernerfolg eingehen. Lediglich die Sonderfahrten (5) sind durch den Gesetzgeber vorgegeben.

Klasse AM

Für die Klasse AM benötigt man ein Mindestalter von 15 Jahren wobei die Ausbildung schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden darf. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen (14 Doppelstunden) und einen praktischen Teil. Keine gesetzlichen Vorgaben, Ihr individuelles Können und der jeweilige Fortschritt bestimmen die Dauer der Fahrschulzeit. Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abzulegen. Zum Antrag benötigt man einen bestandenen Sehtest, einen Teilnahme-Nachweis an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Lichtbild.

Klasse A1

Für die Klasse A1 benötigt man ein Mindestalter von 16 Jahren wobei die Ausbildung schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden darf. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen (16 Doppelstunden) und einen praktischen (12 Sonderfahrten + Übungsfahrten) Teil. Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abzulegen. Möglichkeit zum Aufstieg auf Klasse A2 nach 2 Jahren durch praktische Prüfung. Zum Antrag benötigt man einen bestandenen Sehtest, einen Teilnahme-Nachweis an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Lichtbild.

Klasse A2

Für die Klasse A2 benötigt man ein Mindestalter von 18 Jahren wobei die Ausbildung schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden darf. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen (16 Doppelstunden) und einen praktischen (12 Sonderfahrten + Übungsfahrten) Teil. Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abzulegen. Möglichkeit zum Aufstieg von Klasse A1 nach 2 Jahren durch praktische Prüfung. Zum Antrag benötigt man einen bestandenen Sehtest, einen Teilnahme-Nachweis an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Lichtbild.

Klasse A

Für die Klasse A benötigt man ein Mindestalter von 24 Jahren wobei die Ausbildung schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden darf. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen (16 Doppelstunden) und einen praktischen (12 Sonderfahrten + Übungsfahrten) Teil. Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abzulegen. Möglichkeit zum Aufstieg von Klasse A2 nach 2 Jahren durch praktische Prüfung. Zum Antrag benötigt man einen bestandenen Sehtest, einen Teilnahme-Nachweis an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Lichtbild.